Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Das Aufstiegs-BAföG — offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) — ist die wichtigste Förderquelle und wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 15.000 €.
- 50 % als Zuschuss — muss nicht zurückgezahlt werden, unabhängig vom Prüfungsergebnis.
- 50 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen — das bei bestandener Prüfung zur Hälfte erlassen wird.
- Bei Selbstständigkeit nach Bestehen: unter Umständen kompletter Darlehenserlass.
- Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Lehrgängen zusätzlich möglich — einkommensabhängig.
Gut zu wissen
Das Aufstiegs-BAföG ist nicht an ein Alter gebunden und kann auch für Zweit- und Drittfortbildungen beantragt werden — einmalig pro Fortbildungsstufe.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Deckt der Gutschein die Weiterbildung, übernimmt die Agentur die vollen Kosten — inklusive Prüfungs- und Fahrtkosten. Diese Variante ist vor allem für Vollzeit-Umschulungen interessant.
Arbeitgeberzuschuss
Viele Unternehmen beteiligen sich freiwillig an der Weiterbildung — teils aus tarifvertraglichen Gründen, teils um Mitarbeitende zu binden. Übliche Modelle:
- Direkte Kostenübernahme (25–100 %) gegen Bleibezusage (Rückzahlungsklausel bei Kündigung innerhalb von 2–3 Jahren).
- Zeitliche Freistellung für Präsenzphasen ohne Abzug vom Urlaubskontingent.
- Bildungsurlaub (5 Tage pro Jahr in den meisten Bundesländern) für Klausurvorbereitung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Alle nicht anderweitig geförderten Kosten sind als Werbungskosten voll steuerlich absetzbar — einschließlich Fahrtkosten, Fachliteratur, Büromaterial und anteiliger Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Bei berufsbegleitender Weiterbildung lohnt sich die Anlage N mit den Werbungskosten immer.